Zeitweise Befreiung von der GTS

Antrag

Für alle Schüler der Ganztagssschule gilt eine Anwesenheitspflicht von Montag bis Donnerstag jeweils bis 16 Uhr.

Wenn Sie eine Beurlaubung für zeitlich begrenzte therapeutische Maßnahmen (zum Beispiel Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik, Sportförderunterricht, etc.) benötigen, können Sie gerne einen Antrag (siehe Anhang) bei der Schulleitung stellen.

Bitte sprechen Sie uns auch direkt an, wenn Sie merken, dass Ihr Kind sich durch die coronabedingten Einschränkungen nicht wohlfühlt oder überlastet wirkt.